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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - Vergütung per Gesetz
Die Höhe der Einspeisevergütung ist durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme festgelegt und somit staatlich garantiert. Der gültige Gesetzestext ist im Internet zugänglich unter der Adresse www.gesetze-im-internet.de.
Grundgedanke des EEG ist, dass durch einen festgesetzten Vergütungssatz pro Kilowattstunde (kWh), der sich an den Erzeugungskosten orientiert, ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen ermöglicht wird. Der für neu installierte Anlagen festgelegte Satz sinkt jährlich um einen bestimmten Prozentsatz (Degression), um einen Anreiz für Kostensenkungen zu schaffen.
Vertrag mit dem Energieversorger (EVU)
Im EEG sind alle wesentlichen Punkte eindeutig geregelt, dennoch empfiehlt es sich mit dem EVU einen Vertrag zur Einspeisung abzuschließen.
News
Nachbesserungen bei Solarstrom-Förderung halbherzig
06.08.2012:
Solarbranche: Punktuelle Abmilderung der Fördereinschnitte durch Einspruch der Bundesländer ist zu begrüßen, Nachbesserungen gehen aber nicht weit genug
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